Dürfen Sie mit dem Führerschein mit 17 alleine fahren?
BF 17- oder B17-Führerschein bietet die Option, in Deutschland bereits im Alter von 17 Jahren nach einer Prüfung Pkw zu fahren. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn bis zum 18. Geburtstag der Fahranfänger bei jeder Fahrt von einem Begleiter beaufsichtigt wird.
Statt eines normalen Führerscheins erhält derjenige, der die Fahrerlaubnis für den B17 erwirbt, eine Prüfbescheinigung. Der “Führerschein” für begleitetes Fahren läuft drei Monate nach dem 18. Geburtstag ab. Die Prüfungsbescheinigung muss spätestens dann bei der Führerscheinstelle gegen einen Führerschein der Klasse B umgetauscht werden. Beide Klassen folgen also aufeinander.
Begleitetes Fahren: Die Voraussetzungen
Der Führerschein mit 17 ist mit einiger Bürokratie verbunden. Dies sind die wichtigsten Unterschiede: Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten müssen ihre Zustimmung geben, damit der Führerschein ab 17 beantragt werden kann.
Der Name der notwendigen Begleitperson für den Führerschein mit 17 muss im Antrag genannt werden.
Diese Person muss ihrer Wahl zustimmen und darüber hinaus eine Kopie ihres Führerscheins und ihres Personalausweises einreichen.
Führerschein mit 17: Die Begleitperson
Im Gegensatz zu anderen Klassen erfordert die Fahrerlaubnis BF17 eine Begleitperson. Es kann eine oder auch mehrere davon geben. Wichtig ist, dass der Name in einer speziellen Bescheinigung eingetragen ist. Erst dann zählt jemand offiziell als Begleitperson. Für begleitetes Fahren muss die Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Begleitperson muss:
Mindestens 30 Jahre alt sein
5 Jahre durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnisse B sein
Die Begleitperson darf:
bei der Antragsstellung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen.
nicht als Begleitperson fungieren, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer Drogen steht.
Von der Fahrerlaubnisbehörde wird geprüft, ob sich jemand als Begleitperson eignet. Die Begleitperson muss ihren Führerschein dabei haben, wenn sie den Fahrer begleitet.
Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland
Die Prüfbescheinigung, die der B17-Inhaber besitzt, ist im Ausland nicht gültig – mit einer Ausnahme. Der BF17 gilt in Österreich. In allen anderen Ländern außer Deutschland und Österreich wird die Prüfbescheinigung für das Fahren mit 17 nicht als Nachweis der Fahrtüchtigkeit gewertet.
Die Probezeit für BF17
Beim Führerschein mit 17 gibt es eine Probezeit von zwei Jahren, welche sofort nach Erlangung der Prüfbescheinigung bzw. dem Bestehen der Prüfung beginnt. Begleitetes Fahren kann Punkte in Flensburg zur Folge haben, wenn der Fahrer entsprechend schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begeht.
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